Wesentliches zur Kulturförderung: Wer, was, woher

Die Kulturförderung ist ein in der Politik der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankertes Grundanliegen. Die Bandbreite der Bereiche, in der sich die Kultur der Menschen widerspiegelt, ist geradezu allumfassend. Entsprechend vielzählig und breit gefächert sind auch die Interessensfelder der möglichen Förderungen. Und da das Budget der Fördermittel allgemein begrenzt ist und gerecht verteilt werden soll, geht der Erhalt der Förderung mit Aspekten einher, die bei Verantwortlichen in der Politik und Interessenten der Fördergelder gleichermaßen regelmäßig für Diskussion sorgen.

Woher stammen die Gelder?

Im Prinzip sind in Deutschland vor allem die jeweiligen Bundesländer selbst für die Bereitstellung der Förderungen verantwortlich. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung zum Thema Kunst- und Kulturförderung ist es vorgesehen, dass die Länder und Gemeinden für den Grundanteil selbst verantwortlich sind. Während beide zusammen mehr als etwa 80 Prozent der Mittel selbst aufbringen, übernimmt der Bund den übrigen Teil der Gesamtausgaben. Dieser fließt allerdings vornehmlich in Projekte von nationaler Bedeutung oder wird für vergleichbare kulturelle Einrichtungen aufgewendet.

Was wird gefördert?

Förderbar sind Kunst- und Kulturprojekte aller Art, die von einem breiten allgemeinen gesellschaftlichen Interesse sind. Freie oder bildende Kunst, Design, Musik, Film, Literatur und viele weitere Wirkungsfelder sind denkbar. Zu den klassischen Beispielen gehören Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen.

Neben diversen weiteren Veranstaltungen, wie etwa Lesungen, multimedialen Präsentationen oder soziokulturellen Events, werden oft auch nachhaltige Projekte baulicher Art bezuschusst, wie beispielsweise die Denkmalpflege. Zudem finden viele neuartige Projekte mit modernen Ansätzen häufiger Zuspruch.

Seit 2020 werden sogar Gelder für die Entwicklung von Computerspielen bereitgestellt, um die Innovationskraft der Zukunftsbranche zu unterstützen. In der Regel werden die Projekte nur selten komplett, sondern oft lediglich teilweise durch gesetzliche Fördermittel finanziert.

Wer wird gefördert?

Die Meinung, Fördermittel kämen nur für offizielle eingetragene Vereine infrage, die sich eindeutig der Kulturpflege widmen, ist weit verbreitet. Dabei kommen in der Regel neben regionalen Kulturvereinen auch feste Institutionen, wie Bibliotheken, Stiftungen, Museen oder Theater, in den Genuss der begehrten Fördergelder.

Zudem können die Aktivitäten von kreativen oder kulturell aktiven Einzelpersonen, wie zum Beispiel Kleinkünstlern oder Malern, mit Fördermitteln bezuschusst werden. Weiterhin können auch Unternehmen Fördermittel erhalten. Darüber hinaus sind temporäre und einmalige Projekte wie beispielsweise Musikfestivals oder Wanderausstellungen förderbar, sofern sie etwaige Voraussetzungen erfüllen.

Während manche Einrichtungen ohne die Zusage regelmäßiger Fördermittel gar nicht existieren könnten, nutzen andere Interessengemeinschaften die Förderungen nur als Zusatzunterstützung.